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TV Bericht Tele Bärn - PAS / Väter vom 14. Mai 2008

Publiziert im Beobachter 23/05 (mit Ergänzung 11/07)

Publiziert in der Beobachter-Zeitschrift 23/2005

«Ausgegrenzt und hintergangen» / Der amputierte Vater (Text: Edith Lier)

Es ist, als würde sich seine eigene Geschichte wiederholen: «Auch mir wurde der Vater entzogen», sagt Christian M.* «Ich weiss, was es heisst, wenn Eltern ihre Kinder für eigene Interessen missbrauchen.»Auf verlorenem Posten kämpfte der 49-jährige Vater bei Behörden und vor Gerichten dafür, mit seinem heute dreijährigen Sohn eine elterliche Beziehung aufzubauen. Der Spiessrutenlauf durch die Behörden machte den unbescholtenen Vater zusehends depressiv, er verlor den Job als Architekt und zu guter Letzt jeglichen Glauben in den Rechtsstaat: «Als Bürger bin ich emigriert, als Vater fühle ich mich amputiert.» - Blosser «Samenspender»

Seine Geschichte begann mit einer kurzen Verbindung zu einer Freundin, von der er sich wieder trennte. Daraufhin lernte Christian M. seine jetzige Lebenspartnerin kennen, mit der er inzwischen drei Jahre zusammenwohnt und ein gemeinsames, elf Monate altes Kind hat. Als ihm die Exfreundin eröffnete, sie sei schwanger, war er nicht bereit, zu ihr zurückzukehren. Er anerkannte jedoch das Kind und freute sich auf seine Rolle als Vater. Nach der Geburt des Sohnes im Herbst 2002 schlug er der Mutter das gemeinsame Sorgerecht und eine Konvention zur Besuchs- und Alimentenregelung vor. Mit Unterstützung der Behörden lehnte die Kindsmutter beide Vorschläge ohne Begründung ab. «Erstmals fühlte ich mich ausgegrenzt und hintergangen», sagt der Vater. In den ersten acht Monaten durfte Christian M. seinen Sohn regelmässig unter Aufsicht der Mutter besuchen; seinen Wunsch, das Kind einmal wenigstens für eine Stunde allein betreuen zu dürfen, lehnte diese aber kategorisch ab. Den Behörden gegenüber äusserte sie die Befürchtung, er könnte das Kind entführen oder töten. Am ersten Geburtstag sah M. seinen Sohn zum letzten Mal; die Mutter zeigte sich nicht bereit, ihm das Kind allein zu überlassen. Auch bei den Behörden blitzte der Vater mit sämtlichen Gesuchen und Rekursen ab. Ohne weitere Anhörung bekam der Vater schliesslich von der Gemeinde Seftigen BE, dem Wohnort der Mutter, die schriftliche Verfügung zugestellt, er könne das Kind einmal im Monat bei vierwöchiger Voranmeldung in einer Kinderkrippe im 30 Kilometer entfernten Bern besuchen. In einem letzten Versuch appellierte er an die Vernunft der Mutter. Vergeblich: Sie habe nun einen «Ersatzpapi» gefunden. Der Vater ist am Ende seiner Kräfte: «Als Samenspender und Zahlvater stehe ich vor einem Scherbenhaufen.» Zum Schutz seiner neuen Familie habe er diesen zermürbenden Kampf aufgeben und das demütigende Besuchsrecht verwerfen müssen. Voller Zuversicht blickten die werdenden Eltern in die Zukunft, aber selbst bei ihrem eigenen Kind zeichneten sich Widerstände seitens der Behörden ab. Schon vor der Geburt beantragten sie bei ihrer Wohngemeinde Thierachern BE die gemeinsame elterliche Sorge.

Der lange Arm der Ex:

Die Vormundschaftskommission lehnte das Ansinnen «des nicht mehr jungen Vaters» ab und gab zu bedenken, «die Kooperationsfähigkeit der Eltern» werde sich «aufgrund der kurzen Bekanntschaftszeit» erst noch zeigen müssen. Auch das Appellationsgericht wollte nicht Hand bieten, zumal «eine Indexierung des Unterhaltsbeitrags» fehle. Für weitere juristische Schritte haben Christian M. und seine Partnerin kein Geld. Zu guter Letzt traf es die junge Familie mitten ins Herz. Auf Umwegen erfuhren die Eltern, dass die Wohngemeinde der früheren Freundin bei der Vormundschaftsbehörde Thierachern eine Gefährdungsmeldung eingereicht hatte. Als Grund nannte sie die «von Herrn M. geschilderte persönliche wirtschaftliche Situation, aber auch die mit ihm gemachten schwierigen Erfahrungen».

 

Eine endlose Geschichte (Nachtrag durch den Vater)

Auf Grund der Publikationen des Vaters im Web erliess die Behörde in Seftigen, resp. der Regierungsstatthalter Marc Fritschi,  im Sommer 07 eine Gefährdungsmeldung, diesmal an den Regierungsstatthalter von Thun, mit dem Auftrag abzuklären ob ein fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE) angeordnet werden könne, angeblich weil auf der Webseite Drohungen, resp. Verständnis für Amokläufer (?) zu finden wären. Die Abklärungen endeten zwangsläufig ohne „positives“ Ergebnis für den Antragsteller, da der Webseitenbetreiber und Vater nirgendwo Drohungen gegen wen auch immer publiziert hatte. Das ganze war eine Farce und entpuppte sich als eine weitere reine Schikane. Eine kleine Hoffnung entwickelte sich daraus für den Vater letztlich trotzdem. Auf sein Ersuchen, wurde in der Folge vom Regierungsstatthalter Thun genehmigt, dass die Erziehungsberatung (am Wohnsitz des Vaters) abklären solle, ob freie Besuchsmöglichkeiten für seinen Sohn eingeleitet werden könnten.

Fast gleichzeitig und aus Zufall ereignete sich im Herbst 07, nach 4 ½ Jahren Absenz des Kindes und während laufender Verhandlungen mit der EB-Thun, eine Begegnung zwischen Vater und Kind, in deren Folge der Vater die Gelegenheit durch die Mutter erhielt das, mittlerweile 5 ½-jährige Kind, mehrmals 4-6 Stunden unter ihrer Aufsicht (!) zu sehen (Hallenbadbesuche, Ausflüge usw.).

Die schönen und herzlichen Begegnungen wurden jedoch schon bald auf Empfehlung der Erziehungsberatung und mit Einwilligung der  Mutter abrupt abgebrochen, weil sie sich angeblich belastet fühle (!). Eine weitere Begründung erfolgte nicht. Die Mutter erkannte wohl, dass das Kind eine Bindung zum Vater aufnahm. Auf die Frage, ob sie künftig freie Kontakte ihres Sohnes mit dem Vater zulassen könne, wollte die Mutter keine Auskunft geben. Sie bestreitet, dass die Begegnungen, während derer sich der Sohn dem Vater emotional und physisch annäherte (und umgekehrt!) von Bedeutung seien, da das Kind sich „bei allen Fremden“ (O-Ton!) so verhalte.

Ob es letztendlich zu regulären angemessenen freien Kontakten zwischen Vater und Sohn kommen würde (der Sohn wünschte sich diese!) sollte am Stichtag, dem 12.12.07 entschieden werden. Er lag jedoch vollends im Ermessen der Kindsmutter, da die VB-Behörden in Seftigen für eine Neuregelung des Besuchsrechts keine Hand bieten wollten und festhielten auf die einstige, Jahre zurückliegende Verfügung, wonach der Vater das Kind nur einmal im Monat in einem Kinderheim und nur und unter Aufsicht sehen dürfe.

 

Eine nichtssagende Email:

am 13.12.07 erhielt der Vater eine kanppe Emailnachricht der Erziehungsberatung Thun (Florian Huggler) mit folgendem Wortlaut.

>>> Sehr geehrter ...
Die Kindsmutter hat mir im Gespräch vom 12.12.07 mitgeteilt, dass sie an der Besuchsrechtsverfügung der Gemeinde Seftigen festhält. Somit wird es eine monatliche, begleitete Kontaktmöglichkeit von Ihnen zu Joel geben. Seinerzeit wurde von der Vormundschaftsbehörde ein Kinderheim in Bern dafür vorgesehen. Ich habe mit Frau Brunner provisorisch einen ersten Termin am Freitag, 11.1.08 vereinbart.
Freundliche Grüsse
Florian Huggler lic.phil. Kinder-und Jugendpsychologe, Psychologe FSP“ <<<

(Man stelle sich vor: da gingen stundelange Gespräche voraus, es gab Begegnungen zwischen Vater und Kind, die alles andere als „befremdlich waren“ und das Ergebnis war eine kurze Email ohne Begründung, ohne Protokolle, ohne Erklärung. Leider passte dies alles zu den bisher gemachten Erfahrungen mit  den Behörden. Diese müssen sich und anderen keine Rechenschaft über ihre Handlungen ablegen.)

Für den Vater war dies ein weiterer Schlag ins Gesicht, zumal es wiederum keine Begründung gab, kein Gespräch, keine Vermittlung. Er fühlte sich nun gänzlich seiner Verantwortung entbunden, resp. gab ganz einfach auf. Er  brach  an diesem Punkt alle seine Bemühungen für einen freien und ungehinderten Beziehungsaufbau zum Sohn ab. Er stellte fest: Hier ging es um andere Dinge und Inhalte. Es war des Mutters Wohl als und nicht das „Kindeswohl“. Für den Vater inakzeptabel, wollt er seinen Überzeugungen treu bleiben.

Gegen dieses System der behördlichen Arroganz und Machausübung und gegen eine Mutter, die jeglichen vernünftigen Beziehungsaufbau des Vaters zum Kind blockieren wollte, war nichts auszurichten, schon gar nicht mit rechtlichen Mitteln.

Per 28.02.08 erhielt der Vater zu allem hin auch noch per Gerichtsbeschluss den Bescheid, dass gegen ihn Strafantrag gem. Art. 217 StGB (Verbrechen gegen die Familie) durch die Gemeinde Seftigen eingereicht wurde (wegen angeblicher Vernachlässigung des Unterhalts).

Wegen Publikationen auf der Webseite, im Mai 2009 (vaeter-schweiz.ch) gegen den verantwortlichen und zur Neuwahl stehenden Regierungsstatthalter Marc Fritschi, wurde gegen den Vater Strafantrag von Fritschi. Vor Gericht unterlag der Regierungsstatthalter vollständig.

Fast gleichzeitig, während der Veröffentlichungen und der Publikation eines Leserbriefe durch den Webseitenbetreiber reichte Fritschi, völlig unbegründet, resp. willkürlich konstruiert, ebenfalls Strafanzeige ein wegen angeblicher Nötigung der Kindsmutter.  Der Vater steht unter dem Eindruck, dass Marc Fritschi seine ganze Macht und Position ausspielte, um den Vater zum Schweigen zu bringen (angeblich soll er dies auch in anderen Fällen auf ähnliche Weise handhaben).

Ende Jahr 2009 wurde die Kindsmuter wieder aktiv. Nachdem der Kindsvater definitiv beschlossen hatte, auch jegliche mündliche und schriftliche Korrespondenz mit ihr selbst auszusetzen. Sie erklärte ihm gegenüber plötzlich, der Vater könne „das Besuchsrecht nun haben  und sie sei einverstanden mit einer Alimentereduktion“.  Den Behörden gegenüber vermittelte sie jedoch erneut, sie sei unter Druck gesetzt worden. Zudem nahm sie sich eine Anwältin, resp. beantragte einen Beistand um die Alimentereduktion vor Gericht zu bekämpfen.  

Oft hatte der Vater vorgeschlagen, die Mutter solle sich einer Mediation, resp. einem psychologischen Gutachten stellen, einfordern konnte er dies jedoch nicht.

 

Der Verzicht:

Ab Januar 2010 wurde das Thema Besuchsrecht für den Vater zu aufwändig. Er gab seinen vollständigen Verzicht auf jegliche Kontakte zu seinem Sohn bekannt.

Die jahrelangen Blockaden der Mutter und der Behörden waren zermürbend. Sämtliche Vorschläge, zurückhaltende, moderate, vernünftige und andere wurden durchweg abgelehnt. Das einzige, was für die Mutter und die Behörden wichtig zu sein schien, war, dass Geld floss. Obwohl der Samenspender über kaum noch Einkommen verfügte, wurden sämtliche Begehren nach einer vernünftigen Alimenteregelung abgeschmettert. Nach dem Verlust seiner Anstellung ist der Vater heute überschuldet und hat kaum Aussichten jemals wieder finanziell „auf die Beine“ zu kommen. Das Verfahren für eine Reduktion der Alimente wegen fehlendem Einkommen war im Frühjahr 2010 zwar noch hängig, wurde aber von der Behörde, resp. dem von der Mutter einberufenem Beistand mit Vehemenz bekämpft.

 

Redlichkeit (Ethik)

Ein redlicher Mensch ist versucht gradlinig, sachlich und fordernd einen vernünftigen Weg zu finden. Intrigen, Verleumdungen und behördliche Willkür sind schwer zu bekämpfen. Versucht man es, muss man mit uneingeschränkter behördlicher Schikane rechnen. Was bleibt, ist die Dinge zu akzeptieren, wie sie sind. Von einer Frau, die man nicht kennt mit einem Kind „beschenkt“ worden zu sein, wäre an sich nichts unschönes, doch kann diese, wenn sie dies will und bei der derzeitigen Gesetzgebung, einem Mann seine Zukunft zunichte machen. Unergründlich bleibt die psychische Disposition einer Mutter, die ihr Kind seinem Vater ohne sachliche Grundlage entziehen will. Redlich ist dies alles nicht. Behörden wären zumindest aufgefordert vermittelnd zu wirken. Das Gegenteil ist der Fall. Alles in allem ein Verlust für das Kind und den Vater. Die (kurzfristigen) Gewinner sind die Behörden und die Mutter.