

Verhaltenshinweise für Eltern nach einer Scheidung
Elterliche Sorge und Besuchsrecht
Dieses Papier richtet sich an folgende Personen:
" besuchsberechtigter Elternteil
" Elternteil, welchem die elterliche Sorge übertragen wurde
Der besuchsberechtigte Elternteil sowie auch das Kind haben ein Besuchsrecht. Dieses Besuchsrecht ist gegenseitig. Das heisst, dass nicht nur der Elternteil dieses Besuchsrecht wahrnimmt, sondern auch das Kind das Recht dazu hat (ZGB Art. 273 Abs. 1).
Derjenige Elternteil, dem die elterliche Sorge übertragen wurde, hat aufgrund dieser weitreichenden Aufgabe eine grosse Verpflichtung gegenüber dem Kind sowie gegenüber dem besuchsberechtigten Elternteil. Die gesetzlichen Grundlagen sind im ZGB unter Art. 275 & 275a geregelt.
Daraus resultieren folgende Rechte des Kindes und Rechte/Pflichten der Eltern:
1. Lassen Sie Telefonkontakte unkontrolliert zu. Leiten Sie eintreffende Korrespondenz in Form von Briefen, Sendungen aller Art, eMails etc. schnellstmöglich an das Kind weiter. Helfen Sie dem Kind bei Antwortbriefen und allfälligen Telefonaten an den anderen Elternteil .
2. Die Eltern gewähren dem Kind die seiner Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung und nehmen in wichtigen Angelegenheiten, soweit tunlich, auf seine Meinung Rücksicht (Art. 301 Abs. 2 ZGB).
3. Sorgen Sie für einen ungestörten Übergang. Streiten Sie nicht vor dem Kind; übergeben Sie es nicht an der Haustür. Empfehlung: Der besuchsberechtigte Elternteil soll nicht alleine für das Abholen und Bringen zuständig sein.
4. Vergessen Sie Besuchstage nicht und halten Sie sich genau an die Zeiten. Seien Sie pünktlich, aber zählen Sie nicht Sekunden. Verschieben Sie einen Betreuungstag nur, wenn es wirklich nicht anders geht, und dann frühzeitig. Seien Sie sich bewusst, dass das Besuchsrecht des Kindes wichtig ist und kleineren Anlässen nicht nachstehen darf.
5. Machen Sie den anderen Elternteil nicht vor dem Kind schlecht.
6. Gehen Sie über Missstimmungen hinweg, von denen das Kind aus dem anderen elterlichen Milieu berichtet. Erwecken Sie nicht den Eindruck, dass Sie solche Erzählungen besonders gern hören.
7. Sprechen Sie ernsthafte Sorgen und Probleme nicht in Anwesenheit des Kindes an, sondern suchen Sie ein sachliches Gespräch zu zweit und lassen Sie sich wenn nötig gemeinsam beraten.
8. Die Eltern sind sich bewusst, dass Versuche, die Betreuung durch den anderen Elternteil, den anderen Elternteil vom Kind fernzuhalten, vor allem den Kindern schaden, die durch solches Verhalten in schwere Loyalitätskonflikte geraten.
Für den sorgeberechtigten Elternteil
9. Seien Sie sich bewusst, dass der besuchsberechtigte Elternteil Auskünfte von Ärzten und Lehrpersonen einholen darf.
10. Informieren Sie den besuchsberechtigten Elternteil über Ereignisse, die er wegen seiner örtlichen Absenz nicht erfahren würde. Der besuchsberechtigte Elternteil darf Schulbesuche machen und ist von der Lehrperson an den Elternabend einzuladen.
11. Informieren Sie den besuchsberechtigten Elternteil über die Lebensgestaltung im allgemeinen. Lassen Sie ihn wissen, wann und wo ihr Kind die Ferien verbringt. Informieren Sie ihn frühzeitig über wichtige Änderungen im Leben des Kindes (Wohnortswechsel, Schulwechsel etc.).
12. Zeigen Sie dem Kind, dass Sie mit der Betreuung durch den anderen Elternteil einverstanden sind, dass es sich dabei um einen selbstverständlichen Vorgang handelt, und sprechen Sie mit dem Kind weder vorher noch nachher viel darüber.
13. Verzichten Sie darauf, dem Kind klar zu machen, worauf es alles verzichten muss, wenn es beim anderen Elternteil zu Besuch weilt. Unterlassen Sie Kontrollmechanismen wie z.B. das Mitgeben eines Mobiltelefons.
14. Die Besuchszeit ist die Zeit, welche der nicht sorgeberechtigte Elternteil sowie das Kind miteinander verbringen. Diese Zeit soll nicht durch Auflagen, wie die Besuche zu gestalten seien, beeinträchtigt werden.
15. Überschätzen Sie eine Unruhe auf Seiten des Kindes nicht; sie wird sich mit der Zeit von selbst legen.
Für den besuchsberechtigten Elternteil
16. Widmen Sie sich bei der Betreuung wirklich dem Kind und überlassen Sie es nicht lange anderen Personen.
17. Wählen Sie gemeinsame Beschäftigungen (Spiele, Ausflüge), denen das Kind gerne nachgeht. Lassen Sie es aber auch zur Ruhe kommen.
18. Verwöhnen Sie das Kind nicht, erlauben Sie ihm nicht alles und überhäufen Sie es nicht mit Geschenken. Ein gelegentliches Nein hat eine wichtige erzieherische Funktion.