

Als betroffener Vater und Betreiber der Webseite IG Väter Schweiz:
Als neuste Strafaktion des Regierungsstatthalters und der Vormundschaftsbehörde Amt
Seftigen, erlassen diese eine Meldung an den Regierungssatthalter von Thun, es sei
abzuklären, ob der Vater eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstelle (FFE-
Dieser wurde unter anderem mit folgende Vorwürfen und Feststellungen seitens der
Seftiger-
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Anwesend für alle Eventualitäten, inkl. eines allfälligen fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) waren anwesend.
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Selbstverständlich wurden sämtliche Vorwürfe und Mutmassungen sachlich und nachvollziehbar widerlegt. Rechtliche Schritte gegen solche Verunglimpfungen und unrechtmässig erlassene Meldungen werden sicher folgen.
Gleichzeitig haben Exponeneten der Vormundschaft Seftigen einen Anwalt beigezogen,
um gegen mich als Vater und Betreiber der Webseite wegen „Persönlichkeitsverletzung“
vorzugehen (Was anlässlich der Sitzung noch nicht bekannt war). Genannt wurde vom
Anwalt die von mir erhobene Vorwürfe, die Behörde „handle verantwortungslos und nicht
im Bewusstsein ethisch-
In einer zweiten Phase wurden zusätzlich weitere Feststellungen seitens der Gegner gemacht (die allgemein eher zur Belustigung dienen)
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Kommentar:
Es ist zwar einerseits verständlich wenn Behörden in der Vergangenheit sensibilisiert wurden (auf Grund bekannter Gewaltexzessen in der Schweiz und anderswo) entsprechenden Hinweisen von Gewaltandrohungen nachzugehen, oder ihr eigenes Verhalten zu übeprüfen. Es zeigt sich aber auch exemplarisch an diesem Fall, wo nie und an keiner Stelle im langwierigen „Kampf“ um die Rechte des Kindes auch nur annähernd seitens des Vaters zu Gewalt oder anderen Freiheit beschränkenden Massnahmen aufgerufen wurde, weder jemandem nachgestellt wurde noch jemand genötigt wurde, die Gefährdungsmeldungen als Waffe der Behörden missbraucht werden, um Väter, die für Ihre Rechte (und der ihrer Kinder) kämpfen, einzuschüchtern und gefügig zu machen., resp sie in ihrer Wohngemeinde zu denunzieren.
Dass dieses Ziel nicht aufgehen kann, sondern nur zu erneutem demokratischen Widerstand führen wird, versteht sich von selbst. Die Rolle der Kindsmutter, die letztendlich hauptverantwortlich ist für oben genannte Mutmassungen und unwahren Vorwürfe, ist ebenso evident, wie genannter Rechtsmissbrauch der Behörden von Seftigen. Anstatt das Kind zu schützen vor Verlust der Vaterbeziehung, wird der Vater selbst zum Opfer von Justiz und Behörde, die sich letztendlich von Müttern instrumentalisieren lässt, um dem Ziel der Mutter Rache zu üben und der Entfremdung „ihres“ Kindes vom Vater näher zu kommen.
Jede Gesetzgebung kann zum Zweck der Schikane und Repression eingesetzt werden. Dass dies auch Gemeindebehörden in der Schweiz tun ist nicht neu. Für den einzelnen ist dies demütigend, da nachweislich solche „Abklärungen“ weitere Kreise einschliessen, wie etwa auch das Nachfragen bei der eigenen Wohngemeinde, oder gar bei Angehörigen etc. „Etwas bleibt ja dann immer hängen“, so vermutlich die Sichtweise der Behörden.