väter wehren sich gegen behörden  --  und mütterwillkür    ---   und für eine  gleichberechtigte kinderbeziehung

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Als betroffener Vater und Betreiber der Webseite IG Väter Schweiz:

 

Als neuste Strafaktion des Regierungsstatthalters und der Vormundschaftsbehörde Amt Seftigen, erlassen diese eine Meldung an den Regierungssatthalter von Thun, es sei abzuklären, ob der Vater eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstelle (FFE-Massnahmen etc.).

 

Dieser wurde unter anderem mit folgende Vorwürfen und Feststellungen seitens der Seftiger-Behörden konfrontiert.

 

- Nötigung und Mobbing der Kindsmutter durch den Vater (was belegbar falsch ist)

- Verantwortlichkeitsbezichtigung der Behörden in einem Antwortfax ans Obergericht gelte als Verdacht einer Gefährdung für die Öffentlichkeit

- Die betriebene Webseite, wonach der Betreiber dort die Behörden „beschimpfe“ (wo denn?)

- Ein Eintrag eines Mitglieds in Bezug auf die Hintergründe des „Fall Leibachers“ auf genannter Webseite (Amokläufe)

- Die Veröffentlichung einer schwarzen Liste von Amtspersonen auf der Webseite (mit beweisbaren Vorwürfen)

- Die Vermutung es ginge eine Gefahr vom Vater aus für Leib und Leben anderer (Behördenphobien)

- Er sei in der „Psychi“ Münsingen gewesen (die Annahme er sei in Behandlung gewesen wurde kolportiert, dabei ist Tatsache, dass die Kindsmutter dort Nachtwache ausübt (wer kennt nicht das Kinderspiel des einander ins Ohr flüstern)

- Man habe Bedenken, der Vater habe psychische Probleme, die er selbst nicht bewältigen könne (auf Grund seines Engagements rechtlicher Art Kontakt zu seinem Kind herzustellen. (Psychiatrisierung wie im alten und neuen Russland)

- Der Vater habe Gesprächsangebote der zuständigen Vormundschaft zurückgewiesen (eine klare Lüge)

 

Anwesend für alle Eventualitäten, inkl. eines allfälligen fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) waren anwesend.

 

- Der Regierungsstatthalter Thun

- Psychologischer Dienst Kantonspolizei Bern

- Polizist in Vollmontur (bewaffnet)

- Psychiatrischer DienstThun

- Protokollführerin

Selbstverständlich wurden sämtliche Vorwürfe und Mutmassungen sachlich und nachvollziehbar widerlegt. Rechtliche Schritte gegen solche Verunglimpfungen und unrechtmässig erlassene Meldungen werden sicher folgen.

 

Gleichzeitig haben Exponeneten der Vormundschaft Seftigen einen Anwalt beigezogen, um gegen mich als Vater und Betreiber der Webseite wegen „Persönlichkeitsverletzung“ vorzugehen (Was anlässlich der Sitzung noch nicht bekannt war). Genannt wurde vom Anwalt die von mir erhobene Vorwürfe, die Behörde „handle verantwortungslos und nicht im Bewusstsein ethisch-moralischer Grundwerte“. (mit Kanonen auf Spatzen schiessen - oder diesem „Querulanten“ endlich das Maul stopfen, so die Vermutung). Was daran Persönlichkeitsverletzend resp. einen Straftatbestand beinhalten soll, ist eher fragwürdig.

 

In einer zweiten Phase wurden zusätzlich weitere Feststellungen seitens der Gegner gemacht (die allgemein eher zur Belustigung dienen)

 

- der Vater wirke kalt und berechnend, er sei nicht fassbar

- es liege möglicherweise eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor (die „Fachleute“, die in Sachen Kinderpsychologie sich selbst disqualifiziert haben)

- er scheine an einer Beziehung zum Kind nicht interessiert zu sein

- man sei besorgt ab dem Moment, wo er nicht merh prozessiere

- es werde befürchtet er ginge einen Schritt weiter

- es fühlen sich einige Personen bedroht

- eine ambulante Begutachtung sei möglich (sind wir in Russland?)

- er sei rechthaberisch und stelle Bedingungen

- er sei nicht bereit sich unterzuordnen (wie gut, dass dies nicht alle tun)

 

Kommentar:

 

Es ist zwar einerseits verständlich wenn Behörden in der Vergangenheit sensibilisiert wurden (auf Grund bekannter Gewaltexzessen in der Schweiz und anderswo) entsprechenden Hinweisen von Gewaltandrohungen nachzugehen, oder ihr eigenes Verhalten zu übeprüfen. Es zeigt sich aber auch exemplarisch an diesem Fall, wo nie und an keiner Stelle im langwierigen „Kampf“ um die Rechte des Kindes auch nur annähernd seitens des Vaters zu Gewalt oder anderen Freiheit beschränkenden Massnahmen aufgerufen wurde, weder jemandem nachgestellt wurde noch jemand genötigt wurde, die Gefährdungsmeldungen als Waffe der Behörden missbraucht werden, um Väter, die für Ihre Rechte (und der ihrer Kinder) kämpfen, einzuschüchtern und gefügig zu machen., resp sie in ihrer Wohngemeinde zu denunzieren.

 

Dass dieses Ziel nicht aufgehen kann, sondern nur zu erneutem demokratischen Widerstand führen wird, versteht sich von selbst. Die Rolle der Kindsmutter, die letztendlich hauptverantwortlich ist für oben genannte Mutmassungen und unwahren Vorwürfe, ist ebenso evident, wie genannter Rechtsmissbrauch der Behörden von Seftigen. Anstatt das Kind zu schützen vor Verlust der Vaterbeziehung, wird der Vater selbst zum Opfer von Justiz und Behörde, die sich letztendlich von Müttern instrumentalisieren lässt, um dem Ziel der Mutter Rache zu üben und der Entfremdung „ihres“ Kindes vom Vater näher zu kommen.

 

Jede Gesetzgebung kann zum Zweck der Schikane und Repression eingesetzt werden. Dass dies auch Gemeindebehörden in der Schweiz tun ist nicht neu. Für den einzelnen ist dies demütigend, da nachweislich solche „Abklärungen“ weitere Kreise einschliessen, wie etwa auch das Nachfragen bei der eigenen Wohngemeinde, oder gar bei Angehörigen etc. „Etwas bleibt ja dann immer hängen“, so vermutlich die Sichtweise der Behörden.