

Bezeichnungen aus Datenschutzgründen:
EB = Erziehungsberatung
KM = Kindsmutter
J. = Sohn
Sehr geehrter Herr EB
Wir hatten gestern Morgen eine Besprechung bei Ihnen auf der Erziehungsberatung, zusammen mit der Mutter meines Sohnes J.. Der Ausgang der Gespräche war für mich als Vater wenig erfolgreich und sehr belastend. Der Zeitdruck unter dem Sie arbeiten mag nicht Ihr Verschulden sein, doch in Bezug auf die Kindesbelange von J. sind sie wenig förderlich. Es ist mir ein Anliegen einige wenige Inhalte der Besprechung, gemäss meiner Einschätzung zu Hd. der Akten festzuhalten um hinsichtlich weiterer Verfahren, bei Scheitern Ihrer Verhandlungen mit der KM gegen weitere Falschanschuldigungen seitens der Behörden gewappnet zu sein. Ich bitte Sie sich die Zeit zu nehmen und den Text vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Ich habe J. nach der bekannten Zufallsbegegnung am 21.9.2007 und nach den darauf folgenden ersten drei, zeitlich nahe beieinander liegenden Treffen (!),während eines Monats nicht sehen können, weil sich die KM gänzlich einer erneuten Begegnung entzogen hat. Das 4. und letzte Treffen fand am 9.11 statt, also vor drei Wochen. Bis zur nächsten Besprechung, die Sie für den 12.12.07 anberaumten werden weitere 2 Wochen verstreichen. Sie haben der KM empfohlen keine Treffs mehr ausserhalb ihres „Wirkungsbereiches“ (EB) mehr zuzulassen. Während der Besprechung wurde dann allerdings Ihrerseits der Vorschlag gemacht für den Aufbau der Beziehung wäre es vorteilhaft einen wöchentliche Begegnung zuzulassen. Die KM weist darauf hin, dass ja nach wie vor eine monatliche Besuchsrechtsverfügung im Kinderheim in Bern bestehe und sie sich nun gedrängt sehe diese Intervalle auf wöchentliche oder zweiwöchentliche zu verkürzen. Die KM will sich zum heutigen Zeitpunkt nicht dazu äussern, ob sie künftig Treffen mit J. überhaupt zulassen will oder nicht. Als Grund dazu gibt sie an, sie wisse es einfach nicht. Für die Entscheidungsfindung geben Sie ihr, so wie ich dies begriffen habe, 2 Wochen Bedenkzeit, währen der, gemäss Ihren Worten, „nichts passieren soll“.
Sie haben mich ferner zu der Zusage gedrängt, die KM keine Mitteilungen mehr zu machen betr. den Belastungen, die ich in dieser Geschichte wegen ihr erlebe und auch von mir verlangt meine (unsere familiären) finanziellen und existenziellen Bedrängnisse auszublenden, weil sich die KM dadurch belastet (belästigt) fühlt und mein diesbezügliches Wohlverhalten in direktem Zusammenhang steht mit ihrer eigenen Entscheidungsfindung, ob sie Treffen zulassen will oder nicht. Ich habe darauf hingewiesen, dass diese „Erwachsenendiskussion“ meiner Meinung nach nicht mit den Kontaktmöglichkeiten des Kindes zu mir als Vater gekoppelt werden dürfen, da sie nichts über meine Qualitäten als Bezugsperson zu meinem Sohn aussagen. Dass die KM dies nicht erkennen will scheint mir auf Grund ihrer Disposition begreifbar, dass dies seitens einer Fachperson an die Adresse von der KM jedoch unterstützt wird, weniger. Ich habe dem trotzdem zugestimmt, und versprochen die persönliche Kommunikation und damit den Versuch die Vergangenheit aufzuarbeiten an diesem Punkt abzubrechen. Die vehement geäusserten Forderung von der KM die von mir angemahnte finanzielle Entlastung für unsere Familie und die Förderung einer regulativen angemessenen Kontaktmöglichkeit zu meinem Sohn zuzulassen, nicht mehr zu thematisieren, wirkt erpresserisch und lässt erkennen, dass Fakten in dieser Geschichte wenig Gewicht haben und nie hatten, sondern dass Befindlichkeiten (jedoch nicht die meinen) als wichtiger eingestuft werden. Ich habe mich trotzdem bereit erklärt, diese von ihnen gestellten Rahmenbedingungen einzuhalten und auch die neuerliche zeitliche Ausgrenzung in Bezug auf Kontakte zu meinem Sohn „geduldig“ abzuwarten. Für die Unhöflichkeiten meinerseits am Ende, der unter Zeitdruck abgebrochenen Besprechung, entschuldige ich mich. Die bisherigen erlebten traumatischen Erlebnisse im Verfahren um die Kindesbelange von J. wiederholten sich in dem Augenblick nur allzu deutlich und die Symptomatiken unter deren ich deswegen leide scheinen weder bei Ihnen noch bei der KM auf Empathie zu stossen, ja geschweige denn, dass sie in irgendeiner Form berücksichtigt würden. Die Tränen der Verzweiflung und Ohnmacht diesem System gegenüber, lasse ich denn auch andern Ortes fliessen, insofern sie sich überhaupt noch manifestieren können.
Während der Besprechung wurde wiederholt von einem Aufbau und von Vertrauen geredet. Anscheinend besteht die Auffassung, dass der Vater noch wenig vertrauenswürdig ist seinen Sohn unbeaufsichtigt zu sehen, resp. die Frau Mutter in Ihrer Befindlichkeit der Schonung bedarf. In Bezug auf die vor 5 Jahren entstandene konfliktreiche Geschichte mit der Kindsmutter soll, gemäss Ihren Aussagen Herr EB nicht eingegangen werden, da Sie die Gründe für das bestehende restriktive Besuchsrecht heute nicht mehr nachvollziehen können (obwohl Sie sich ausführlich mit den Fachorganen der Gegenparteien) ausgetauscht haben. Ich kann Ihnen nur versichern, die ganze Geschichte wiederholt sich dieser Tage fast identisch, wie vor 5 Jahren. Dies hat System und deckt sich vermutlich mit der allgemeinen Auffassung, dass nichts wichtiger ist, als das Wohlbefinden der Mutter.
So wie ich es verstehe möchte die KM, ganz nach ihrem eigenen Gutdünken und freien
Willen, mir als Vater – wenn überhaupt – Zeiten einräumen an denen ich J. sehen darf.
Dass diese Treffen -
Letztendlich ist es eine Glaubensfrage, die zwar von einigen rückwärtsgewandten Familienrechtsprofessoren
mit ihren Kommentaren zur korrekten „juristischen“ Auslegung der Gesetzgebung ausformuliert
wurden und werden, ob der Vater nun nur das „Recht“ hat auf Kontakt oder ob er ein
Recht hat auf Beziehung. Ich gehe davon aus -
Bemerkenswert ist im weiteren ein erstaunlicher Umstand: Als ich während des Gesprächs
festhalten wollte, dass das Kind innerhalb der 4x 4-
Im Übrigen kann ich Ihnen keineswegs Zustimmen, dass die Beispiele in der bekannten
(genannten) Dok-
Versuchen Sie sich einmal nur kurz die etwas rhetorische Frage im Kopf zergehen zu
lassen, wie Sie einem Holocaust-
Aber nun zur Sache:
Was Gegenstand der nächsten Besprechung ist wurde im unklaren gelassen. Ich gehe davon aus, dass am 12.12.07 folgende Inhalte zur Sprache kommen werden.
Ich führe zuvor an dieser Stelle, die von Ihnen anlässlich der gestrigen Besprechung gemachten Vorschläge und Feststellungen an.
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Im weiteren ist folgendes verbal festgehalten worden.
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Folgendes steht am 12.12 zur Entscheidung an, resp. muss beantwortet werden können.
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Ich denke, dass es für die Beantwortung dieser wichtigen Fragen nicht zwingend meiner Präsenz bedarf. Ich bitte Sie mir das Ergebnis in welcher Form auch immer mitzuteilen.
Da ich zeitlich flexibel bin, nehme ich gerne die von Ihnen festgelegten Besuchszeiten während ca. 8 Wochen wahr, um darauffolgend die vorgeschlagene und von der Gemeinde Seftigen genehmigte Besuchsrechtsvereinbarung in die Praxis zu überführen.
Sollten Sie die KM nicht dazu bewegen können auf die gemachten Vorschläge einzutreten, würde dies den definitiven Ausstand meinerseits zur Folge haben. Ebenso wird es ohne Vereinbarung formeller Art (schriftlicher Vertrag) keine Fortsetzung der Kontakte mehr geben. Ich kann es weder für mich, noch für meine psychische und physische Gesundheit, noch in Rücksicht auf die eigene Beziehung und Familie, weiter verantworten und zulassen, dass Behörden und eine Kindsmutter meine Gefühle zu einem Kind mit Füssen treten und ich nur als Bittsteller Zugang zu meinem Sohn finden kann.
In Erwartung des Ergebnisses Ihrer Verhandlungen verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.
Pius Hoffmann
(auch im Namen der IG-