väter wehren sich gegen behörden  --  und mütterwillkür    ---   und für eine  gleichberechtigte kinderbeziehung

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Bezeichnungen aus Datenschutzgründen:

EB = Erziehungsberatung

KM = Kindsmutter

J. = Sohn

 

Sehr geehrter Herr EB

 

Wir hatten gestern Morgen eine Besprechung bei Ihnen auf der Erziehungsberatung, zusammen mit der Mutter meines Sohnes J.. Der Ausgang der Gespräche war für mich als Vater wenig erfolgreich und sehr belastend. Der Zeitdruck unter dem Sie arbeiten mag nicht Ihr Verschulden sein, doch in Bezug auf die Kindesbelange von J. sind sie wenig förderlich. Es ist mir ein Anliegen einige wenige Inhalte der Besprechung, gemäss meiner Einschätzung zu Hd. der Akten festzuhalten um hinsichtlich weiterer Verfahren, bei Scheitern Ihrer Verhandlungen mit der KM gegen weitere Falschanschuldigungen seitens der Behörden gewappnet zu sein. Ich bitte Sie sich die Zeit zu nehmen und den Text vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Ich habe J. nach der bekannten Zufallsbegegnung am 21.9.2007 und nach den darauf folgenden ersten drei, zeitlich nahe beieinander liegenden Treffen (!),während eines Monats nicht sehen können, weil sich die KM gänzlich einer erneuten Begegnung entzogen hat. Das 4. und letzte Treffen fand am 9.11 statt, also vor drei Wochen. Bis zur nächsten Besprechung, die Sie für den 12.12.07 anberaumten werden weitere 2 Wochen verstreichen. Sie haben der KM empfohlen keine Treffs mehr ausserhalb ihres „Wirkungsbereiches“ (EB) mehr zuzulassen. Während der Besprechung wurde dann allerdings Ihrerseits der Vorschlag gemacht für den Aufbau der Beziehung wäre es vorteilhaft einen wöchentliche Begegnung zuzulassen. Die KM weist darauf hin, dass ja nach wie vor eine monatliche Besuchsrechtsverfügung im Kinderheim in Bern bestehe und sie sich nun gedrängt sehe diese Intervalle auf wöchentliche oder zweiwöchentliche zu verkürzen. Die KM will sich zum heutigen Zeitpunkt nicht dazu äussern, ob sie künftig Treffen mit J. überhaupt zulassen will oder nicht. Als Grund dazu gibt sie an, sie wisse es einfach nicht. Für die Entscheidungsfindung geben Sie ihr, so wie ich dies begriffen habe, 2 Wochen Bedenkzeit, währen der, gemäss Ihren Worten, „nichts passieren soll“.

Sie haben mich ferner zu der Zusage gedrängt, die KM keine Mitteilungen mehr zu machen betr. den Belastungen, die ich in dieser Geschichte wegen ihr erlebe und auch von mir verlangt meine (unsere familiären) finanziellen und existenziellen Bedrängnisse auszublenden, weil sich die KM dadurch belastet (belästigt) fühlt und mein diesbezügliches Wohlverhalten in direktem Zusammenhang steht mit ihrer eigenen Entscheidungsfindung, ob sie Treffen zulassen will oder nicht. Ich habe darauf hingewiesen, dass diese „Erwachsenendiskussion“ meiner Meinung nach nicht mit den Kontaktmöglichkeiten des Kindes zu mir als Vater gekoppelt werden dürfen, da sie nichts über meine Qualitäten als Bezugsperson zu meinem Sohn aussagen. Dass die KM dies nicht erkennen will scheint mir auf Grund ihrer Disposition begreifbar, dass dies seitens einer Fachperson an die Adresse von der KM jedoch unterstützt wird, weniger. Ich habe dem trotzdem zugestimmt, und versprochen die persönliche Kommunikation und damit den Versuch die Vergangenheit aufzuarbeiten an diesem Punkt abzubrechen. Die vehement geäusserten Forderung von der KM die von mir angemahnte finanzielle Entlastung für unsere Familie und die Förderung einer regulativen angemessenen Kontaktmöglichkeit zu meinem Sohn zuzulassen, nicht mehr zu thematisieren, wirkt erpresserisch und lässt erkennen, dass Fakten in dieser Geschichte wenig Gewicht haben und nie hatten, sondern dass Befindlichkeiten (jedoch nicht die meinen) als wichtiger eingestuft werden. Ich habe mich trotzdem bereit erklärt, diese von ihnen gestellten Rahmenbedingungen einzuhalten und auch die neuerliche zeitliche Ausgrenzung in Bezug auf Kontakte zu meinem Sohn „geduldig“ abzuwarten. Für die Unhöflichkeiten meinerseits am Ende, der unter Zeitdruck abgebrochenen Besprechung, entschuldige ich mich. Die bisherigen erlebten traumatischen Erlebnisse im Verfahren um die Kindesbelange von J. wiederholten sich in dem Augenblick nur allzu deutlich und die Symptomatiken unter deren ich deswegen leide scheinen weder bei Ihnen noch bei der KM auf Empathie zu stossen, ja geschweige denn, dass sie in irgendeiner Form berücksichtigt würden. Die Tränen der Verzweiflung und Ohnmacht diesem System gegenüber, lasse ich denn auch andern Ortes fliessen, insofern sie sich überhaupt noch manifestieren können.

Während der Besprechung wurde wiederholt von einem Aufbau und von Vertrauen geredet. Anscheinend besteht die Auffassung, dass der Vater noch wenig vertrauenswürdig ist seinen Sohn unbeaufsichtigt zu sehen, resp. die Frau Mutter in Ihrer Befindlichkeit der Schonung bedarf. In Bezug auf die vor 5 Jahren entstandene konfliktreiche Geschichte mit der Kindsmutter soll, gemäss Ihren Aussagen Herr EB nicht eingegangen werden, da Sie die Gründe für das bestehende restriktive Besuchsrecht heute nicht mehr nachvollziehen können (obwohl Sie sich ausführlich mit den Fachorganen der Gegenparteien) ausgetauscht haben. Ich kann Ihnen nur versichern, die ganze Geschichte wiederholt sich dieser Tage fast identisch, wie vor 5 Jahren. Dies hat System und deckt sich vermutlich mit der allgemeinen Auffassung, dass nichts wichtiger ist, als das Wohlbefinden der Mutter.

So wie ich es verstehe möchte die KM, ganz nach ihrem eigenen Gutdünken und freien Willen, mir als Vater – wenn überhaupt – Zeiten einräumen an denen ich J. sehen darf. Dass diese Treffen - je nach zuvor entstandener „Nähe“ zum Kind (oder zu ihr?) - darauffolgend zeitlich weit auseinander zu liegen kommen, zeigt die bisherige Erfahrung. Die von der KM „genehmigten“ Treffen werden dann im nachhinein zu einem generösen Akt deklariert, der einzig durch das „Wohl des Kindes“ begründet sei und der ja (angesichts, der von ihr verursachten unannehmbaren Verfügung) eigentlich ganz freiwillig sei.

Letztendlich ist es eine Glaubensfrage, die zwar von einigen rückwärtsgewandten Familienrechtsprofessoren mit ihren Kommentaren zur korrekten „juristischen“ Auslegung der Gesetzgebung ausformuliert wurden und werden, ob der Vater nun nur das „Recht“ hat auf Kontakt oder ob er ein Recht hat auf Beziehung. Ich gehe davon aus - nach all meinen Erfahrungen - dass ersteres zutrifft. Aber dies möchte ich – als letzte kleine Hoffnung - von Ihnen wissen Herr EB und dies möchte ich vor allem auch von der KM wissen. Dies ist die Grundfrage! An ersterem bin ich nicht interessiert, so leid es mir tut - und ich lehne es aus Überzeugung ab, gegen dieses System, gegen diese Frau, für meinen Sohn!

Bemerkenswert ist im weiteren ein erstaunlicher Umstand: Als ich während des Gesprächs festhalten wollte, dass das Kind innerhalb der 4x 4-6 std. Begegnungen (!) mit seinem Vater an Zutrauen und Nähe gewonnen hat (Spielverhalten, körperlich Nähe, Gestik, Sprachausdruck) bemerkt die Frau Mutter dazu: „Ja das tut er halt mit allen (ihm Fremden?) so, das hat nichts zu bedeuten“. Solche Bekenntnisse einer Mutter sind für mich erschreckend und können so manchen Vater verzweifelt zurücklassen, wenn seitens der Behörden eine solche Haltung unwidersprochen bleibt und ihr (als Mutter), allein schon des Umstandes wegen, dass sie Mutter ist, ihr die Qualifikation zugestanden wird solches zu beurteilen, ja, zu beurteilen können vorgibt - und es blieb unwidersprochen, da es an Zeit fehlt das Kind zum Thema zu machen, da es an Zeit und Willen fehlt eine qualifizierte Beurteilung der mütterlichen Disposition vorzunehmen, da erwartet wird, dass die Vater-Sohn Beziehung von diesem verdient werden muss durch Wohlverhalten gegenüber der Mutter und den Behörden, da die Vater-Sohn Beziehung kein Recht darstellt, sondern ein freiwillige Leistung der Sorgeberechtigten ist!

Im Übrigen kann ich Ihnen keineswegs Zustimmen, dass die Beispiele in der bekannten (genannten) Dok-Sendung vom Schweizer TV die Väterbelange als zu einseitig darstellten. Wenn man(n) solches am eigenen „Leib“ erlebt, kann eine solche Auffassung nicht mehr geteilt werden. Der Fehler liegt im System und das System besteht aus Menschen, die frei sind nach ihrem Gewissen zu handeln. Alles andere ist opportun und mag der Karriere oder den Eigeninteressen förderlich sein. Zugegeben ist es auch nicht einfach Partikularinteressen vor dem Hintergrund des „Kindeswohls“ herauszufiltern und uneinsichtiger Verblendung etwas entgegenzuhalten.

Versuchen Sie sich einmal nur kurz die etwas rhetorische Frage im Kopf zergehen zu lassen, wie Sie einem Holocaust-Leugner begreiflich machen wollen, dass solches Morden tatsächlich stattgefunden hat: ... Ich sage, Es ist der Glaube der mächtiger ist, als die Fakten, dies (leider) im positiven, wie auch im negativen (destruktiven) Sinne. Es liegt also an der Intelligenz des Menschen nicht Stellvertreterdiskussionen zu führen, zu erkennen, wo Täuschung vorliegt und die Angelegenheiten mit Strategie und Überzeugung zum Guten zu wenden. Um beim Beispiel zu bleiben: einem solchen Leugner Händchen zu halten, so meine ich, dient der Sache nicht.

Aber nun zur Sache:

Was Gegenstand der nächsten Besprechung ist wurde im unklaren gelassen. Ich gehe davon aus, dass am 12.12.07 folgende Inhalte zur Sprache kommen werden.

Ich führe zuvor an dieser Stelle, die von Ihnen anlässlich der gestrigen Besprechung gemachten Vorschläge und Feststellungen an.

- Wöchentliche freie (!) Treffs (im schlechteren Fall zweiwöchentliche) zwecks weiterer Festigung des entstandenen Vater-Sohn Kontaktes hin zu einer Vater-Sohn Beziehung unter Berücksichtigung der Nacht-Arbeitszeiten der KM (dazu ist zu ergänzen, dass die Arbeitszeiten kein Hindernis sein können, da ich „meine“ Zeiten danach richten kann und den Sohn auch abholen oder bringen kann an seinem Fremdbetreuungsplatz.

- Zeitlicher Umfang: 8 Wochen „Abklärungszeit“ mit dem Ziel ein in der Schweiz übliches (minmales) Besuchsrecht in 14-tägigen Intervallen, Ferien etc. von der Vormundschaftsbehörde genehmigen zu lassen und auch einzuhalten. (die KM lehnt es zu diesem Zeitpunkt kategorisch ab die (Kosten verursachende) Fremdbetreuungssituation durch eine mich finanziell entlastende (Eigenbetreuung) und dauerhafte (!) Lösung anzustreben, resp. überhaupt zu diskutieren)

- Die Zusage von der EB, dass die Seftiger Behörden diesem Vorgehen zustimmen werden und die bisherige unhaltbare, restriktive und unpraktikable Verfügung aufheben werden.

Im weiteren ist folgendes verbal festgehalten worden.

- Es bestehen keine Bedenken seitens der EB, dass der Vater seinem Sohn in irgendeiner Form schaden könnte. (Die früher gemachten Äusserungen der KM z. Hd. der Behörden sie habe Ängste der Vater könnte das Kind entführen oder ihm etwas antun (ertränken) sind obsolet, da diese schwarz auf weiss belegbaren Diffamierungen (man(n) staune), von dieser neuerdings geleugnet werden (sic!)

- Es bestehen keine Bedenken, dass der Vater sich dem Kind gegenüber nicht Altersgerecht und feinfühlig verhalten würde.

Folgendes steht am 12.12 zur Entscheidung an, resp. muss beantwortet werden können.

- Kann die Mutter einem freien unbeaufsichtigten Kontakt zwischen Vater und Sohn zustimmen?

- Soll sich, wenn ja, der Kontakt und verbale Austausch zwischen Mutter und Vater einzig auf die allfällige Übergabe des Kindes, resp. auf den Austausch wichtiger Informationen zu den Kindesbelangen beschränken, weil die Mutter sich andernfalls zu belastet fühlt?

- Wird die Mutter dem Vater künftig sein Informationsrecht nicht mehr vorenthalten?

- Ist sie mit dem vorgeschlagenen zeitlichen (Aufbau-) Rahmen einverstanden?

- Kann sie dem darauffolgenden für eine Beziehung notwendigen grosszügigeren Zeitrahmen zustimmen?

- Können nach dem 12.12. die verantwortlichen Behörden diesem Vorgehen zustimmen (dazu braucht es jetzt einleitende Massnahmen, wegen den Kommissionssitzungsterminen).

Ich denke, dass es für die Beantwortung dieser wichtigen Fragen nicht zwingend meiner Präsenz bedarf. Ich bitte Sie mir das Ergebnis in welcher Form auch immer mitzuteilen.

Da ich zeitlich flexibel bin, nehme ich gerne die von Ihnen festgelegten Besuchszeiten während ca. 8 Wochen wahr, um darauffolgend die vorgeschlagene und von der Gemeinde Seftigen genehmigte Besuchsrechtsvereinbarung in die Praxis zu überführen.

Sollten Sie die KM nicht dazu bewegen können auf die gemachten Vorschläge einzutreten, würde dies den definitiven Ausstand meinerseits zur Folge haben. Ebenso wird es ohne Vereinbarung formeller Art (schriftlicher Vertrag) keine Fortsetzung der Kontakte mehr geben. Ich kann es weder für mich, noch für meine psychische und physische Gesundheit, noch in Rücksicht auf die eigene Beziehung und Familie, weiter verantworten und zulassen, dass Behörden und eine Kindsmutter meine Gefühle zu einem Kind mit Füssen treten und ich nur als Bittsteller Zugang zu meinem Sohn finden kann.

In Erwartung des Ergebnisses Ihrer Verhandlungen verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.

Pius Hoffmann

(auch im Namen der IG-Schweiz, als einer Interessenvertretung in eigener Sache)